|  über uns |  Aktuelles |  Ratgeber |  Links |  Anfahrt |  Kontakt |  Impressum | 

Ratgeber >> Wer zahlt im Notfall?

Sind Sie Tatsächlich ausreichend gegen die finanziellen Folgen eines Wasserschadens abgesichert?


Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung reicht im Schadensfall nicht aus.

Oftmals gehen Haus- und Wohnungseigentümer davon aus, dass für alle Folgen eines Wasserschadens die Hausratversicherung aufkommt.
Doch das ist ein Irrtum, der teuer werden kann.

Wie der Name "Hausrat" schon sagt, ist hier lediglich der Hausrat gegen Leitungswasserschäden versichert. Dazu zählen alle beweglichen Gegenstände, wie Möbel und z.B. lose verlegte Bodenbeläge.

Ist ein Boden fest verklebt ist er ein Teil des Gebäudes und nur über eine Gebäudeversicherung im Schadensfall versichert. 

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude

Werden durch einen Leitungswasserschaden teile an einem Gebäude
geschädigt, sind diese über eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. 

Elementarversicherung

gegen eindringende Feuchtigkeit von Aussen

Dringt Feuchtigkeit von Aussen z.B. durch eine undichte Bodenplatte, oder bei Hochwasser z.B. durch geschlossene Kellerfenster ein, können solche auftretenden Schäden über eine Elementarversicherung abgedeckt werden. 



footer
(c) 2011 Jaist Parkett und Bautrocknung - Maxlrainerstr. 33 - 83104 Beyharting - Tel. 08065 9177